Satzung
der Heimatortsgemeinschaft (HOG) Schäßburg e.V.
1. Allgemeines
Der Verein führt den Namen "Heimatortsgemeinschaft Schäßburg
e.V."
Im Satzungstext verwendete Kurzform : "HOG"
Sitz des Verein ist H e i l b r o n n a. N.
Die Satzung basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
Der Verein wurde in das Vereinsregister beim Amtsgericht Heilbronn am
29. August 1994 unter der Nr. 2248 eingetragen.
Bankverbindung : Volksbank Flein - Thalheim e.G.
BLZ 620 626 43
Konto - Nr.: 56771002
Gründungsdatum : 15.05.1993
2. Zweck des Vereins
Die HOG versteht sich als eigenständige Gliederung der außerhalb
Siebenbürgens bzw. Rumäniens ansässigen Schäßburger
Landsleute, deren Anliegen es ist lokalspezifische Wünsche aufzugreifen
und Aufgaben zu übernehmen, die über die Förderung durch
allgemeine und überregionale Zielsetzungen der Landsmannschaft der
Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. sowie der kulturellen und
sozialen Körperschaften und Einrichtungen wie z.B. der Siebenbürgisch
- Sächsische Kulturrat, der Arbeitskreis für Siebenbürgische
Landeskunde, die Saxonia - Stiftung, das Sozialwerk und Hilfskomitee der
Siebenbürger Sachsen, die Trägervereine der siebenbürgischen
Altenheime, hinausgehen und auf dieser Ebene am zweckmäßigsten
gelöst werden können.
Dieser Zweck wird erreicht durch:
• Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls
in der Gemeinschaft der Schäßburger
• Integrationshilfe für Spätaussiedler, Beratung und Betreuung
von Mitgliedern
• Betreuung von Jugendlichen Schäßburger Zugehörigkeit
• Humanitäre Unterstützung der Landsleute in Schäßburg
• Dokumentation und Sicherung des Schäßburger Kulturgutes
• Unterstützung der kirchlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen
in Schäßburg zur Sicherung der materiellen und immateriellen
Werte der Schäßburger Gemeinschaft
• Kontakte und Zusammenarbeit mit Schäßburger Behörden
zur Sicherung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Aktivitäten
vor Ort
• Zusammenarbeit mit den Kreis- und Landesgruppen der Landsmannschaft
der Siebenbürger Sachsen e.V. , dem Verband der Heimatortsgemeinschaften
auf Bundesebene .
3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel können nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Mitgliedschaft
Es kann Mitglied der HOG Schäßburg werden, ungeachtet seines
Wohnsitzes, wer seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Schäßburg
hat, zugezogen oder durch Heirat sich als Schäßburger versteht,
aus Sympathie zur Stadt und ihrer Bevölkerung sich diesen verbunden
fühlt, die Vereinssatzung anerkennt und für dessen Ziele eintritt.
Wegen der territorialen Streuung der Mitglieder im gesamten Bundesgebiet
bietet es sich an, Nachbarschaften zu gründen, Nachbarväter
bzw. Nachbarmütter als Gebietsvertreter/ Ortsvertreter wählen
zu lassen und über diese ihre Wünsche in die HOG einzubringen.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung
beantragt. Der Vorstand bestätigt oder lehnt den Antrag ab.
Rechte der Mitglieder :
• Recht auf umfassende Information
• Recht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen
• Aktives und passives Wahlrecht
Pflichten der Mitglieder :
• Anerkennung der Satzung und die Vereinszwecke aktiv zu fördern
• Beitragspflicht
• sich dem Verein gegenüber loyal zu verhalten
6. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung,
Ausschluß oder durch Tod.
Der Austritt ist schriftlich drei Monate zum Jahresende gegenüber
dem Vorstand zu erklären.
Der Ausschluß eines Mitgliedes kann von dem Vorstand vorgeschlagen
werden, falls das Mitglied gegen die Satzung verstößt, mit
seinem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist oder in unzumutbarer
Weise den Vereinsfrieden schädigt.
Der Ausschluß wird dem Ältestenrat als Schiedsstelle zur Entscheidung
vorgelegt. Ausschlüsse werden der Mitgliederversammlung mitgeteilt.
Über Beschwerden der ausgeschlossenen Mitglieder entscheidet die
nächste Mitgliederversammlung.
Das Ausscheiden bzw. die Streichung wird schriftlich bestätigt.
7 . Organe des Vereins HOG - Heimatortsgemeinschaft Schäßburg
e.V.
• die Mitgliederversammlung
• der geschäftsführende Vorstand
• der Erweiterte Vorstand mit den Fachreferenten
• der Ältestenrat
• Beisitzer
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und entscheidet mit einfacher
Mehrheit der Anwesenden. Davon ausgenommen ist §12 (Änderung
der Satzung und Auflösung des Vereins)
8. Zusammensetzung einzelner Organe
a.- Der geschäftsführende Vorstand
• Vorsitzender
• Zwei stellvertretende Vorsitzende
• Kassenwart
• Schriftführer
Alleinvertretungsberechtigt im Außenverhältnis sind der im
Vereinsregister eingetragene Vorstandsvorsitzende und seine zwei Stellvertreter
(„Gesetzlicher Vorstand“). Sie vertreten den Verein gerichtlich
und außergerichtlich.
Der für die Ressort Finanzen und Mitgliederverwaltung gemäß
Geschäftsordnung zuständige stellvertretende Vorsitzende übernimmt
die operative Geschäftsführung des Vereins. Seine Privat-Adresse
ist auch die Adresse der Geschäftsstelle des Vereins.
Die Befugnisse des Kassenwarts sind durch die Kassenordnung geregelt.
Der Schriftführer ist neben der Protokollführung Medienbeauftragter
und damit zuständig für die Koordination der entsprechenden
Ressorts (Presse-Publikationen-Internet).
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden in
einer Persönlichkeitswahl direkt von der Mitgliederversammlung mit
relativer Mehrheit gewählt. Stellt sich jeweils nur ein Bewerber
zur Wahl, so ist zu seiner Wahl die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen erforderlich.
b.- Der erweiterte Vorstand
Die amtierenden Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands
werden von Fachreferenten aus einem bis 7-köpfigen erweiterten Vorstand
unterstützt. Die Anzahl der Fachreferate wird nach Bedarf vom Gesamtvorstand
festgelegt.
Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden über Listen von
der Mitgliederversammlung gewählt. Gewählt sind bis sieben Bewerber
mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit).
In der konstituierenden Vorstandssitzung werden die konkreten Aufgaben
der Fachreferate unter den gewählten Mitgliedern des erweiterten
Vorstandes je nach Wissen und Neigung verteilt.
Die Fachreferate können innerhalb einer Wahlperiode (3 Jahre) vom
Gesamtvorstand mit geeigneten Mitgliedern des erweiterten Vorstandes umbesetzt
werden.
c.- Die Mandatsträger aller Organe werden von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von drei Jahren gewählt und bleiben im Amt bis
Neuwahlen stattgefunden haben.
Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands während
der Amtsperiode aus, schlagen die vertretungsberechtigten Vorstände
ein Ersatzmitglied aus dem erweiterten Vorstand für den Rest der
Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds vor. Das Ersatzmitglied wird durch
einfache Mehrheit vom Gesamtvorstand gewählt.
Die Aufgaben und Arbeitsweise der gewählten Mandatsträger sind
durch die vom geschäftsführenden Vorstand erarbeitete Geschäftsordnung
geregelt.
Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit gefasst.
d.- Aufgaben des Gesamtvorstandes
• Vorbereitung und Organisation der Vorstandssitzungen nach Bedarf
• Führung der Mitgliederliste
• Verwaltung von Beiträgen, Spenden und Vermögen
• Führung und Bestimmung des Mitteleinsatzes
• Einberufung und Abhaltung der Mitgliederversammlung
• Koordination von Projekten für humanitäre Hilfen
• Koordination von Projekten zur Sicherung des Kulturgutes
• Vertretung der HOG nach außen ( Behörden, Verbände,
Institutionen)
• Rechenschaftslegung aus Anlass der Mitgliederversammlung
• Beschluss über die Vorschläge der Fachreferate
• Vorbereitung und Organisation von Schäßburger Treffen
• Laufende Information der Mitglieder in der Vereinszeitung "Schäßburger
Nachrichten", durch Internetauftritt und die "Siebenbürgische
Zeitung"
• Anspruch auf den früheren sächsischen Gemeinschaftsbestitz
artikulieren und vertreten
e.- Der Ältestenrat
Als Beratungs- und Schiedsstelle des Vereins wird ein bis fünfköpfiger
Ältestenrat von der Mitgliederversammlung für die allgemeine
Wahlperiode von drei Jahren gewählt.
f.- Beisitzer
Die gewählten Nachbarväter, ein Vertreter des Demokratischen
Forums der Deutschen in Rumänien bzw. des Zentrumforums Schäßburg,
sowie ein Vertreter der Evangelischen Kirchengemeinde A.B. in Schäßburg
nehmen an den Vorstandssitzungen als Beisitzer teil
9. Veranstaltungen der HOG
• Vorstandssitzungen, jedoch mindestens einmal jährlich, je
nach Tagesordnung ggf. mit Teilnahme des erweiterten Vorstands und des
Ältestenrates.
• Mitgliederversammlung bzw. Vollversammlung in 3jährigem
Turnus unter Teilnahme des Vorstandes, des erweiterten Vorstandes und
des Ältestenrats, sowie der Mitglieder nach schriftlicher Einladung
in der Vereinszeitung " Schäßburger Nachrichten"
1/4 Jahr vor Terminstellung.
Tagesordnung :
• Rechenschaftsbericht des Vorstandes
• Kassenbericht
• Bericht der Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstands
• Anträge
• Neuwahlen (Gesamtvorstand, erweiterter Vorstand, Ältestenrat,
Kassenprüfer)
Bis zum Beginn der Versammlung können weitere Tagesordnungspunkte
auf Antrag der Mitglieder aufgenommen werden, allerdings keine mit satzungsänderndem
Charakter.
Bei Neuwahlen hat jedes Mitglied je eine Stimme pro Funktion und Bewerber,
für den Beirat und Ältestenrat insgesamt 7 Stimmen. Eventuelle
Stimmenthaltungen gelten nicht, als wenn das Mitglied nicht erschienen
sei. Eine Briefwahl ist wegen der Altersstruktur ausnahmsweise möglich.
Ordnungsgemäß einberufene Versammlungen sind ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Die
Leitung der Versammlung obliegt dem Vorstand.
Über alle Beratungen, Beschlüsse und Veranstaltungen werden
Protokolle angefertigt, die vom Schriftführer und dem Vorstandsvorsitzenden
bzw. einem Stellvertreter unterzeichnet werden.
• Heimattage "Schäßburger Treffen" in 3jährigem
Turnus mit Tätigkeitsbericht, Festvortrag und Rahmenprogramm.
10. Mitgliedsbeiträge und Spendeneingänge
Von den Mitgliedern ist ein Beitrag zu entrichten. Es ist ein Jahresbeitrag
der jeweils am
1. Januar zum Beginn des Geschäftsjahres fällig wird. Über
die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
Sie kann den Vorstand ermächtigen, Rentnern, Schülern und Studenten
die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.
Spenden sollten ausschließlich zweckgebunden erfolgen. Die Mitglieder
der HOG werden vom Vorstand darauf hingewiesen.
11. Mitarbeit und Verwendung der Finanzmittel
• Die Mitarbeit in der HOG erfolgt ehrenamtlich.
• Die Jahresbeiträge werden satzungsgemäß eingesetzt.
Abweichende Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
• Spenden werden grundsätzlich für den genannten Zweck
eingesetzt.
12. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
Änderungen der Vereinssatzung einschließlich des Vereinszwecks
erfolgen durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Dafür ist
eine 2/3 Mehrheit der erschienen Mitglieder erforderlich.
Satzungsänderungen, die vom Amtsgericht oder dem Finanzamt gefordert
werden, kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen.
Der eingetragene Verein endet gem. den Bestimmungen des BGB.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Sozialwerk der
Siebenbürger Sachsen e.V. München, das es unmittelbar und ausschließlich
für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung in Fürth, 30. September
2000.
Die vom Finanzamt Heilbronn mit Schreiben vom 31.03. 2003 geforderte Änderung
des § 12, 5. Satz wurde vom Vorstand in der Sitzung vom 29.11.2003
beschlossen.
Die Änderung der §7 und §8 wurden von der Mitgliederversammlung
am 26. September 2009 in Dinkelsbühl beschlossen.
Die Änderung des §8e wurde von der Mitgliederversammlung am
22. September 2012 in Dinkelsbühl beschlossen.
Der Vorstand
Name / Beruf Anschrift Unterschrift
Dr. Erika Schneider
76437 Rastatt
Weserstr. 2 ________________________
Harald Gitschner,
85080 Gaimersheim,
Kraiberg 48 ________________________
Dr. Lars Fabritius
68259 Mannheim
Hauptstr. 150 ________________________
Letztes Update:
2018-11-18
- Adresse dieser Seite: http://www.hog-schaessburg.de
/ http://www.schaessburg-net.de
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